Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Maklerverträge, welche die Firma Weber & Bletzer Immobilien GmbH und ihre Makler mit Interessenten (Verkauf, Vermietung bzw. Kauf, Miete) abschließt, soweit nichts anderes ausdrücklich und schriftlich bestimmt ist.
Sie gelten gleichfalls für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Objektangaben
Soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes angegeben wird, stammen sämtliche Objektangaben, die in Anzeigen, Exposés oder sonstigen durch unsere Firma veröffentlichten bzw. ausgehändigten Unterlagen enthalten sind, vom Verkäufer/Vermieter.
Sie dienen der ersten Information. Eine Überprüfung der inhaltlichen Richtigkeit durch uns findet nicht statt, so dass insoweit auch keine Gewähr übernommen werden kann.

§ 3 Vertraulichkeit
Sämtliche Angebote sind streng vertraulich zu behandeln. Jegliche Weitergabe der unserer Firma erteilten Informationen – insbesondere des Exposés – ist dem Auftraggeber nur nach schriftlicher Zustimmung durch uns gestattet. Im Falle der Zuwiderhandlung schuldet der Kunde auch dann die vereinbarte Provision, wenn er den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weiter gibt und dieser den Hauptvertrag abschließt.

§ 4 Vorkenntnis
Ist dem Auftraggeber ein von unserer Firma nachgewiesenes Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, möglichst unter Angabe der Quelle, anzuzeigen. Unterlässt er schuldhaft diese Anzeige und nimmt weitere, auf das betroffene Objekt bezogene Leistungen, unserer Firma in Anspruch, kann er sich insoweit nachträglich nicht mehr auf eine Vorkenntnis berufen.
Außerdem ist er zum Ersatz eines dem hieraus unserer Firma entstandenen Schadens verpflichtet.

§ 5 Tätigkeit für den anderen Vertragsteil
Unserer Firma ist es gestattet, bei Geschäften über die Veräußerung von Immobilien auch für die jeweils andere Vertragsseite provisionspflichtig tätig zu werden. Sofern nicht im Einzelfall eine davon abweichende Vereinbarung getroffen wird, erhalten wir für den Nachweis oder die Vermittlung von Vertragsangelegenheiten bei Kaufverträgen oder wirtschaftlich ähnlichen Geschäften sowohl vom Verkäufer als auch vom Käufer eine Provision in Höhe von 3,57% des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt. bzw. von 5,95% inkl. gesetzlicher MwSt. im Bundesland Hessen vom Käufer. Bei Wohnungen, Einfamilienhäusern und Einfamilienhäusern mit Einliegerwohnung greift die gesetzlich vorgeschriebene Provisionsteilung derzufolge sich Käufer und Verkäufer die Provision teilen. In diesem Falle erhalten wir von jeder der beiden Parteien eine Provision von 3,57% des Kaufpreises inkl. gesetzlicher MwSt.

§ 6 Informationsansprüche
Unsere Firma hat das Recht, an der Beurkundung durch seine Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit zustande gekommener Verträge teilzunehmen. Davon unabhängig wird der Auftraggeber unsere Firma unverzüglich von einem Vertragsabschluss unterrichten.

Unsere Firma erhält eine Abschrift des beurkundeten Vertrages. Sollte ein unserer Firma erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, ist der Kunde verpflichtet, dies unverzüglich mitzuteilen.

§ 7 Fälligkeit
Der Provisionsanspruch wird fällig mit Abschluss des Kaufvertrages. Eine spätere Aufhebung oder Abänderung des Kaufvertrages, ein Vertragsrücktritt oder ähnliche Gründe, die zu einem nachträglichen Scheitern der Vertragsdurchführung führen, haben auf den Provisionsanspruch keinen Einfluss.

Stellt sich die Unwirksamkeit des Vertrages heraus, weil nicht alle seine Bestandteile ordnungsgemäß beurkundet wurden und war dies den Beteiligten im Zeitpunkt der Beurkundung bekannt, steht unserer Firma gleichwohl der volle Provisionsanspruch aus dem beurkundeten Kaufpreis zu.

§ 8 Aufrechnung
Erfolgt ein Vertragsabschluss zwischen dem Auftraggeber und einem von uns nachgewiesenen und vermittelten Käufer innerhalb einer Frist von 12 Monaten nach Vertragsablauf, so wird die volle Provision fällig.

§ 9 Schadensersatzansprüche
Schadensersatzansprüche gegen unsere Firma wegen Eigentums- oder Vermögensschäden sind ausgeschlossen.

§ 10 Gerichtsstand/Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Dossenheim.

§ 11 Form
Die Änderung, Ergänzung oder Kündigung vertraglicher Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und unserer Firma bedarf der Schriftform.